Sicherheitstechnische Kontrollen

Sicherheitstechnische Kontrollen gemäß § 11 Medizinprodukte-Betreiberverordnung

Rechtsgrundlage zur Durchführung sicherheitstechnischer Kontrollen sind die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie betreffen die mängelfreie Funktion und die elektronische Sicherheit.
Das Ziel einer solchen STK ist die Beurteilung der Gerätesicherheit; es wird also der Ist-Zustand eines Gerätes überprüft. Dabei werden auch verdeckte bzw. sich ankündigende Mängel rechtzeitig entdeckt.

ProMeTec führt derartige Kontrollen an einer Vielzahl herstellerübergreifender Gerätearten durch. Zu unseren Kunden gehören, neben Einzelpraxen, auch Rettungsdienste, Krankenhäuser und Universitätskliniken.

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