Geräteprüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung

Die ordnungsgemäße Funktion von medizinischen elektrischen Geräten und Anlagen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährleistung der Sicherheit für Anwender und Patient. Der Gesetzgeber schreibt deshalb im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 Abs. 3 BetrSichV die Ermittlung von Prüfarten, Prüfumfang und Prüffristen vor.

Die Sicherheitsprüfungen werden nach den Technischen Richtlinien für Betriebssicherheit -TRBS durchgeführt und lösen die bisherigen Prüfungen nach autonomen Recht der Unfallversicherungsträger (bekannt unter den Begriffen: DGUV V3, UVV, VBG 4, BGV A2, BGV A3) ab.

ProMeTec führt derartige Kontrollen an einer Vielzahl herstellerübergreifender Gerätearten durch. Zu unseren Kunden gehören, neben Einzelpraxen, auch Rettungsdienste, Krankenhäuser und Universitätskliniken.

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